Eine Abmahnung ist die Erklärung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer habe eine Pflicht
aus dem Arbeitsverhältnis verletzt
verbunden mit der Androhung
einer Kündigung.
Fehlt die Androhung einer Kündigung, spricht man von Ermahnungen, Belehrungen, Verwarnungen oder Beanstandungen, die kündigungsrechtlich kaum relevant sind.