Kanzlei Benjamin Reimold
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Abmahnung

    Abmahnung
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist die Erklärung des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer habe eine Pflicht aus dem Arbeitsverhältnis verletzt verbunden mit der Androhung einer Kündigung

Fehlt die Androhung einer Kündigung, spricht man von Ermahnungen, Belehrungen, Verwarnungen oder Beanstandungen, die kündigungsrechtlich kaum relevant sind.
Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Abmahnung?
Sie haben die Möglichkeiten:
  • der Gegendarstellung,
  • der Einschaltung des Betriebsrats
  • der Aufforderung zur Rücknahme der Abmahnung
  • derKlage auf Rücknahme der Abmahnung
In einem intakten Arbeitsverhältnis sollten Sie eine Gegendarstellung machen, den Betriebsrat einschalten oder zur Rücknahme der Abmahnung auffordern.

In einem Arbeitsverhältnis, das nicht mehr intakt ist und in dem ohnehin eine Kündigung droht, kann es vorteilhaft sein, die Rücknahme der Abfindung auch mit der Klage einzufordern, um Schlimmeres - insbesondere eine Kündigung - zu verhindern.
Wann ist eine Abmahnung formell wirksam?
Eine Abmahnung ist formell nur wirksam, wenn sie enthält:
  • die genaue Beschreibung des beanstandeten Verhaltens,
  • die Erklärung, gegen welche arbeitsvertragliche Pflicht damit verstoßen wurde,
  • die Aufforderung, das beanstandete Verhalten in der Zukunft zu ändern,
  • die Androhung von Rechtsfolgen im Wiederholungsfalle - insbesondere einer Kündigung und
  • die Unterschrift der hierzu bevollmächtigten Person.
Muss die Abmahnung innnerhalb einer bestimmten Frist erfolgen?
Eine Abmahnung sollte zeitnah, i.d.R. innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

Eine starre Frist hierfür gibt es jedoch nicht.

Erfolgt eine Abmahnung deutlich später und ohne dass das Verhalten in der Zwischenzeit beanstandet wird, kann das Abmahnrecht verwirkt sein.
Kann nach einer Abmahnung gekündigt werden?
Wegen desselben Verhaltens kann nicht abgemahnt und gekündigt werden.

Infolge einer wirksamen Abmahnung kann bei gleichartigem Fehlverhalten innerhalb eines gewissen Zeitraums verhaltensbedingt gekündigt werden.

Je nach Einzelfall können mehrere vorausgegangene Abmahnungen erforderlich sein oder gar keine - wenn der Arbeitnehmer schwerwiegend gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt (etwa bei Diebstahl oder Beleidigung).
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben?
Nein. Dies sollten Sie auch vermeiden, um das monierte Verhalten nicht anzuerkennen.
Wie lange habe ich Zeit, um mich gegen eine Abmahnung zu wehren?
Hierfür gibt es keine starre Frist.

Sie sollten dies aber zeitnah tun, i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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