Kanzlei Benjamin Reimold
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Anspruch auf Homeoffice wegen Corona?

    Anspruch auf Home-Office wegen Corona?                                                                                                                                  
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Home-Office wegen Corona (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht) besteht nicht.
Natürlich können sich die Parteien einvernehmlich auf Home-Office verständigen
.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
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