Kanzlei Benjamin Reimold Spezialisten im Kündigungsrecht
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Anspruch auf Homeoffice wegen Corona?
Anspruch auf Home-Office wegen Corona?
Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Home-Office wegen Corona (einseitiges Leistungsbestimmungsrecht) besteht nicht. Natürlich können sich die Parteien einvernehmlich auf Home-Office verständigen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail
oder schauen Sie einfach in ihre Akte.