Eine Abfindung wird wie der Lohn
versteuert.
Sie finden einen Abfindungsrechner etwa auf: https://www.steuern.de/abfindungsrechner.html
Da man zusammen mit dem laufenden Lohn höhere Einkünfte als üblich hat (Zusammenballung von Einkünften) und daher die Versteuerung höher
ist, kann die 5-tel-Regelung
günstiger sein. Hierbei wird die Abfindung zwar ebenfalls auf einmal ausbezahlt, die Versteuerung erfolgt aber so, als wäre die Abfindung in 5 Teilbeträgen ausbezahlt worden.
Auch kann die Auszahlung im nächsten Kalenderjahr
zu einer geringeren Versteuerung führen.
Wir berechnen Ihnen gerne die für sie günstigste Variante.