Kanzlei Benjamin Reimold
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Arbeitslosengeld

    Arbeitslosengeld    -    Arbeitslosmeldung    -    Arbeitssuchendmeldung    -    Sperre
    I. Arbeitslosengeld
Was ist Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld I ist eine Sozialleistung, die von der Bundesegentur für Arbeit an Arbeitslose bezahlt wird. 
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Sie, wenn Sie
  • arbeitslos sind (also weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten),
  • versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind und mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben und
  • sich persönlich arbeitslos gemeldet haben.
Wie lange habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Die Anspruchsdauer richtet sich nach der Beschäftigungsdauer zuvor und ihrem Lebensalter:

Sie erhalten bei einer Beschäftigungsdauer zuvor von
  • 12 Monaten 6 Monate ALG I,
  • 16 Monaten 8 Monate ALG I,
  • 24 Monaten 12 Monate ALG I,
  • 30 Monaten nach Vollendung des 50. Lebensjahres 15 Monate ALG I,
  • 36 Monaten nach Vollendung des 55. Lebensjahres 18 Monate ALG I,
  • 48 Monaten nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate ALG I.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?
Sie erhalten 60 % des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Beschäftigungsmonate. Mit Kindern erhalten Sie 67 % des durchschnittlichen Nettogehalts der letzten 12 Beschäftigungsmonate.
    II. Arbeitssuchendmeldung
Wann muss ich mich arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihrer Beschäftigung arbeitssuchend melden. Wenn Sie erst später von Ihrer Entlassung erfahren, müssen Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitssuchend melden.
Wo muss ich mich arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

In Worms ist das die:

Agentur für Arbeit Worms
Liebenauer Str. 15
67549 Worms

Öffnungszeiten
Mo - Mi: 07:30 - 12:30
Do: 07:30 - 12:00 + 14:00 - 18:00
Fr: 07:30 - 12:00

Tel. 0800 4555500
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig arbeitssuchend melde?
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig persönlich arbeitsuchend melden, tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, weil der Anspruch ruht.
Was kann ich tun, wenn ich eine Sperre erhalte?
Sie können Widerspruch gegen den Sperr-Bescheid einlegen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Bescheids.
    II. Arbeitslosmeldung
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Wenn Sie keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, melden Sie sich arbeitslos – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Wo muss ich mich arbeitslos melden?
Sie müssen sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

In Worms ist das die:

Agentur für Arbeit Worms
Liebenauer Str. 15
67549 Worms

Öffnungszeiten
Mo - Mi: 07:30 - 12:30
Do: 07:30 - 12:00 + 14:00 - 18:00
Fr: 07:30 - 12:00

Tel. 0800 4555500
    III. Sperre
Was ist eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Während der Sperrzeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld, weil der Anspruch ruht nach § 159 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III).
Wann bekomme ich eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Eine Sperre beim Arbeitslosengeld können Sie erhalten, wenn:
  • ihr Beschäftigungsverhältnis ohne wichtigen Grundselbst gekündigt haben,
  • Ihnen verhaltensbedingt gekündigt wurde,
  • Sie einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen haben ohne wichtigen Grund oder die Kündigungsfrist verkürzt haben,
  • Sie eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeitnicht annehmen,
  • icht an einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung teilnehmen,
  • Sie sich nicht rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden /Meldeversäumnis) und wenn 
  • sie nicht nachweisen, dass Sie sich um eine neue Arbeitsstelle bemühen.
Wie lange dauert eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Eine Sperre kann 1 Woche bis 12 Wochen betragen. In den oben genannten Fällen dauert die Sperre i.d.R 12 Wochen.
Was kann ich tun, wenn ich eine Sperre erhalte?
Sie können Widerspruch gegen den Sperr-Bescheid einlegen innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Bescheids.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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