Kanzlei Benjamin Reimold
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Arbeitspapiere

    Arbeitspapiere    -    Arbeitszeugnis    -    Zwischenzeugnis
    I. Arbeitspapiere
Was sind die Arbeitspapiere?
Die Arbeitspapiere sind das Arbeitszeugnis, die Lohnsteuerkarte, die Urlaubsbescheinigung und Unterlagen über die betriebliche Altersversorgung
Was passiert mit den Arbeitspapieren bei der Kündigung?
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer seine Arbeitspapiere, zu denen auch das Arbeitszeugnis gehört, grundsätzlich bei dem Arbeitgeber abzuholen (Holschuld, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08. März 1995 - 5 AZR 848/93).

Im Einzelfall kann der Arbeitgeber nach § 242 BGB gehalten sein, dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nachzuschicken.

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer auch eine Arbeitsbescheinigung fpr das Arbeitsamt zu erstellen, aus der sich der durchschnittliche Lohn der letzten 12 Monate ergibt.
Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber die Arbeitspapiere nach der Beendigung nicht zur Verfügung stellt?
Der Anspruch lässt sich gerichtlich geltend machen.
    II. Arbeitszeugnis    -    Zwischenzeugnis
Was ist ein Arbeitszeugnis?
Ein Arbeitszeugnis stellt die Bewertung von Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber dar.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis nach § 630 BGB und § 109 Gewerbeordnung (GewO). Aus­zu­bil­den­de haben einen Zeug­nis­an­spruch nach § 16 Be­rufs­bil­dungs­ge­setz (BBiG).
Welche Arten von Zeugnissen gibt es?
Man unterscheidet das Zwischenzeugnis und das Arbeitszeugnis (Endzeugnis). Davon wiederum gibt es jeweils das einfache Zeugnis und das qualifizierte Zeugnis.
Welchen Inhalt muss ein Zeugnis haben?
Das einfache Zeugnis muss nur den Namen des Arbeitnehmers, die Art der Beschäftigung und den Beschäftigungszeitraum enthalten.

Das qualifizierte Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und nähere Angaben zur Person des Arbeitnehmers sowie Bewertungen der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthalten.

Dies sind im Einzelnen:
  • Name, Geburtstag und Geburtsort des Arbeitnehmers,
  • den Beschäftigungszeitraum,
  • eine Tätigkeitsbeschreibung,
  • Bewertung der Arbeitsweise,
  • Bewertung der Arbeitsbereitschaft,
  • Bewertung der Gesamtleistung,
  • Bewertung des Verhaltens und
  • ggfs. eine Dankesformel sowie Erfolgswünsche für die Zukunft.
Einen Anspruch auf eine Bedauernsformel hat der Arbeitnehmer nicht.
Wann kann ich welches Zeugnis verlangen?
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben Sie während des Arbeitsverhältnisses. Anspruch auf ein Arbeitszeugnis (Endzeugnis) haben Sie nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Eine einfache Ausfertigung können Sie immer verlangen. Eine qualifizierte Ausfertigung können Sie verlangen, wenn das Arbeitsverhältnis eine gewisse Zeit angedauert hat (i.d.R. 6 Monate).
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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