Kanzlei Benjamin Reimold
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Können Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?

    Können Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen?                                                                                                                               
Liegt Auftrags- und Rohstoffmangel vor, trägt der Arbeitgeber grundsätzlich das Wirtschaftsrisiko.

Kurzarbeit muss durch Corona veranlasst sein und unabwendbar.

Arbeitsrechtlich setzt die Kurzarbeit voraus, dass entweder eine entsprechende Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag enthalten ist, Kurzarbeit durch Tarifvertrag ermöglicht wird oder – was der praktisch der häufigste Fall sein wird – über Kurzarbeit eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG abgeschlossen wird.

Denkbar ist auch, dass zunächst Überstundenguthaben abgebaut werden, wobei auch hier die individualrechtliche Anordnungsbefugnis und/oder die Mitbestimmung des Betriebsrats zu beachten ist.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
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