Kanzlei Benjamin Reimold
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Leistungen aus einem Reisevertrag?

    Leistungen aus einem Reisevertrag / Hotelbuchung?                                                                                                                               
Reisende können kurz bevor­stehende Pauschal­reisen in Länder, für die eine Reisewarnung gilt, grund­sätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren. Für die Staaten Europas lief die Reisewarnung am 14. Juni 2020 aus. Mit dem Wegfall wird es deutlich schwerer, eine kostenlose Stornierung einer Reise in eines dieser Länder durch­zusetzen.

Indivi­dualreisende müssen bei ihren gebuchten Einzel­leistungen im Reise­land trotz Einreise­verboten oder Reisewarnung genau in die Verträge schauen. Können Hotels oder Trans­port­mittel nicht genutzt werden, ist eine Erstattung, sofern deutsches Recht gilt, möglich. Wurden Leistungen direkt im Reise­land gebucht, hilft im Zweifel nur die Nach­frage beim jeweiligen Vertrags­partner nach den Rück­tritts­konditionen beziehungs­weise Kulanz­regelungen. Ein Beispiel sind Ferien­wohnungen im Ausland: Dort gilt neben den vertraglichen Rege­lungen im Zweifel das Mietrecht des Landes, in dem sich die Wohnung befindet.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
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