Kanzlei Benjamin Reimold Spezialisten im Kündigungsrecht
Kostenlose Erstinfo *
0176 - 242 911 61
Leistungen aus einem Reisevertrag?
Leistungen aus einem Reisevertrag / Hotelbuchung?
Reisende können kurz bevorstehende Pauschalreisen
in Länder, für die eine Reisewarnung gilt, grundsätzlich unter Berufung auf außergewöhnliche Umstände kostenlos stornieren. Für die Staaten Europas lief die Reisewarnung am 14. Juni 2020 aus. Mit dem Wegfall wird es deutlich schwerer, eine kostenlose Stornierung einer Reise in eines dieser Länder durchzusetzen.
Individualreisende
müssen bei ihren gebuchten Einzelleistungen im Reiseland trotz Einreiseverboten oder Reisewarnung genau in die Verträge schauen. Können Hotels oder Transportmittel nicht genutzt werden, ist eine Erstattung, sofern deutsches Recht gilt, möglich. Wurden Leistungen direkt im Reiseland gebucht, hilft im Zweifel nur die Nachfrage beim jeweiligen Vertragspartner nach den Rücktrittskonditionen beziehungsweise Kulanzregelungen. Ein Beispiel sind Ferienwohnungen im Ausland: Dort gilt neben den vertraglichen Regelungen im Zweifel das Mietrecht des Landes, in dem sich die Wohnung befindet.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail
oder schauen Sie einfach in ihre Akte.