Kanzlei Benjamin Reimold
Spezialisten im Kündigungsrecht
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Minijob

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Was ist ein Minijob?
Ein MInijob ist eine Beschäftigung, bei der das Arbeitsentgelt eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, i.d.R. 450,00 €.
Welche Besonderheiten hat ein Minijob?
Minijober müssen keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen. Von der Rentenversicherungspflicht ist eine Befreiung möglich. Der Arbeitgeber trägt einen pauschalen Beitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Daraus folgt aber kein Krankenversicherungsschutz für den Arbeitnehmer.
Welche Besonderheiten gelten bei einer Kündigung?
Bei einer Kündigung gelten keine Besonderheiten.

Es besteht etwa genauso der Kündigungsschutz wie in einem nicht geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
    Was kann ich bei einer Kündigung tun?
    Sie können eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erheben, mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder um mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können über eine Aufhebung des Beschäftigungsverhältnis zu bestimmten Konditionen.
    Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben?
     Um eine Kündigungsschutzklage zu erhebn, haben Sie 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung (Karenzfrist).
    Was passiert, wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhebe?
    Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben gilt die Kündigung als wirksam. Dies hat zur Folge, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden können, mit Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr erhalten und ggfs. Ansprüche verlieren:
    • weiteren Lohn,
    • teilweise Urlaubsansprüche,
    • ggfs. Sonderzahlungen.
    Insbesondere aber ist es wahrscheinlich, dass Sie eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und Sie können nicht mit dem Arbeitgeber verhandeln über ihre Ansprüche, etwa auch über ein gutes Arbeitszeugnis.
    Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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