Kanzlei Benjamin Reimold
Spezialisten im Kündigungsrecht
Kostenlose Erstinfo *
06241 - 2000 779

Muss ich Dienstreise in Risikogebiet machen?

    Muss ich Dienstreise in Risikogebiet machen?                                                                                                                               
Für die Gebiete, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgegeben hat, gilt, dass der Arbeitnehmer der Anweisung dorthin zu fahren, nicht Folge leisten muss. Eine solche Anweisung dürfte nicht mehr dem billigen Ermessen nach § 106 GewO entsprechen. Es überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Gesundheit.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
Share by: