Kanzlei Benjamin Reimold
Spezialisten im Kündigungsrecht
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Betriebsratsanhörung

    Betriebsratsanhörung    -    Anhörung Personalrat
    I. Betriebsratsanhörung   
Muss der Betriebsrat bei einer Kündigung angehört werden?
Bei einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden.

Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Wann muss die Anhörung stattfinden und welche Informationen muss der Betriebsrat erhalten?
Die Anhörung muss vor Ausspruch der Kündigung stattfinden.

Im einzelnen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat folgende Informationen geben:
  • Vor- und Nachname des zu kündigenden Mitarbeiters,
  • Grundlegende Sozialdaten: Alter, Familienstand, Zahl der Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit,
  • Kündigungsgründe,
  • Umstände, die geeignet sind, einen besonderen Kündigungsschutz zu begründen (z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft, etc.).
Muss der Betriebsrat bei einem Aufhebungsvertrag angehört werden?
Bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages muss der Betriebsrat nicht angehört werden.
    II. Anhörung Personalrat
Muss der Personalrat bei einer Kündigung angehört werden?
Bei einer Kündigung im Öffentlichen Dienst muss der Personalrat angehört werden oder mitwirken.

Eine ohne Anhörung oder Mitwirkung des Personalrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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