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Betriebsratsanhörung
Betriebsratsanhörung - Anhörung Personalrat
I.
Betriebsratsanhörung
Muss der Betriebsrat bei einer Kündigung angehört werden?
Bei einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden.
Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist
unwirksam
.
Wann muss die Anhörung stattfinden und welche Informationen muss der Betriebsrat erhalten?
Die Anhörung muss
vor
Ausspruch der Kündigung stattfinden.
Im einzelnen muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat
folgende
Informationen geben:
Vor- und Nachname des zu kündigenden Mitarbeiters,
Grundlegende Sozialdaten: Alter, Familienstand, Zahl der Kinder, Dauer der Betriebszugehörigkeit,
Kündigungsgründe,
Umstände, die geeignet sind, einen besonderen Kündigungsschutz zu begründen (z.B. Schwerbehinderung, Schwangerschaft, etc.).
Muss der Betriebsrat bei einem Aufhebungsvertrag angehört werden?
Bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages muss der Betriebsrat
nicht
angehört werden.
II. Anhörung Personalrat
Muss der Personalrat bei einer Kündigung angehört werden?
Bei einer Kündigung im Öffentlichen Dienst muss der Personalrat angehört werden oder mitwirken.
Eine ohne Anhörung oder Mitwirkung des Personalrats ausgesprochene Kündigung ist
unwirksam
.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
* Ersetzt keine ausführliche Beratung -
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Lage:
in der Füßgängerzone im Herzen von Worms
gegenüber Kaufhof
5 min zu Fuß vom Bahnhof entfernt
Parkmöglichkeiten:
Parkhaus Am Römischen Kaiser
Parkhaus Kaiser Passage
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