Der Betriebsrat kann einen Sozialplan aushandeln, der Abfindungen
für betriebsbedingt gekündigte Mitarbeiter vorsieht.
Handelt es sich allerdings um eine Standortschließung, kann den Gekündigten der Umzug an eine andere Zweigstelle des Unternehmens angeboten werden – und wenn der Arbeitnehmer dieses Angebot nicht annimmt, hat er kein Recht auf eine Abfindung.