Bei einer Änderungskündigung haben Sie drei
Möglichkeiten:
- Wenn Sie den Änderungsvertrag akzeptieren, kommt das neue Arbeitsverhältis
zu den geänderten Bedigungen zustande.
- Wenn Sie den Änderungsvertrag ablehnen, wird aus der Änderungskündigung eine normale Kündigung, gegen die Sie binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben müssen. Wenn Sie verlieren, ist das Arbeitsverhältnis beendet. Wenn Sie gewinnen, gilt der alte Arbeitsvertrag, den beide Seiten erfüllen müssen.
- Sie können den Änderungsvertrag unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderungen im Vertrag nicht sozial ungerechtfertigt sind. Sie müssen auch dann binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Wenn Sie dann gewinnen, gilt der alte Arbeitsvertrag. Wenn Sie verlieren, ist das Arbeitsverhältnis nicht beendet, sondern besteht der neue Arbeitsvertrag.
Ob die Änderungen zulässig sind, ist im Einzelnen zu beurteilen. Grundsätzlich gilt, dass sich die Arbeitsbedingungen für dieselbe Tätigkeit
nicht verschlechtern
dürfen.
Da es um den Bestand und die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses geht, empfiehlt es sich einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der mit ihrem Arbeitgeber verhandelt oder jedenfalls den Sachverhalt prüft.