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Betriebsübergang

    Betriebsübergang
Was ist ein Betriebsübergang?
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Betrieb veräußert wird. Die Gerichte nehmen dann einen Betriebsübergang an, wenn eine wirtschaftliche Einheit veräußert wird (z.B. EuGH, Urt. v. 11.3.1997, Az.13/95; BAG, Urt. v. 22.01.2009, Az. 8 AZR 158/07).
Was passiert mit meinem Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang?
Ihr Arbeitsverhältnis geht grundsätzlich auf den neuen Arbeitgeber über (Übergang). Sie verlieren also ihr Arbeitsverhältnis nicht.
Was kann ich bei einem Betriebsübergang tun?
Bei einem Betriebsübergang können Sie:
  • ihr Arbeitsverhältnis bei dem neuen Arbeitgeber fortsetzen oder
  • dem Übergangwirdersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB).
Wie lange kann ich dem Übergang widersprechen?
Dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses können Sie innerhalb eines Monats widersprechen, nachdem Sie umfassend über den Betriebsübergang informiert worden sind (über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen).
Wie muss die Information des Arbeitgebers über den Betriebsübergang aussehen und was passiert, wenn er mich nicht richtig informiert?
Der Arbeitgeber muss Sie informieren über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Betriebsübergangs.

Erfolgt keine umfassende Information, können Sie Schadenersatzansprüche haben, wenn Sie hierdurch negative Folgen hatten und die Monatsfrist zum Widerpsruch fängt nicht an zu laufen.
Was passiert, wenn ich dem Übergang widerspreche?
Dann besteht ihr Arbeitsverhältnis mit dem alten Arbeitgeber fort. Dies ist aber riskant, da er Ihnen dann möglicherweise - etwa wenn der gesamte Betrieb schließen muss und nicht nur ein Betriebsteil - betriebsbedingt kündigen kann.
Kann mir der alte oder neue Arbeitegeber wegen des Betriebsübergangs betriebsbedingt kündigen?
Nein. Es besteht Kündigungsschutz bei betrieblicher Kündigung nach § 613a Abs. 4 BGB.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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