Der Arbeitgeber muss Sie informieren über Zeitpunkt, Grund, rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des Betriebsübergangs.
Erfolgt keine umfassende Information, können Sie Schadenersatzansprüche
haben, wenn Sie hierdurch negative Folgen hatten und die Monatsfrist
zum Widerpsruch fängt nicht an zu laufen.