Kanzlei Benjamin Reimold
Spezialisten im Kündigungsrecht
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Konzertkarten, Musicals, Kulturveranstaltungen, etc.?

    Konzertkarten, Musicals, Sportveranstaltungen, etc.?                                                                                                                               
Kann ein Konzert etc. aufgrund behördlicher Entscheigung nicht stagttfinden, muss der Veranstalter seine Pflichten nicht erfüllen.

Im Gegenzug erhält auch der Kunde i.d.R. seine Zahlung zurück.

Unter Umständen darf ein Veranstalter dem Kunden auch einen Wertgutschein statt Geld aushändigen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns per Anruf, E-Mail oder schauen Sie einfach in ihre Akte.
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