Kanzlei Benjamin Reimold
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Fristlose Kündigung

    Fristlose Kündigung
Was ist eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet (ohne Kündigungsfrist).
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine fristlose Kündigung wirksam ist?
Für eine wirksame fristlose Kündigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
  1. Es muss ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen (etwa Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung, Arbeitszeitbetrug, andauernde (beharrliche) Arbeitsverweigerung, etc.; ein Grund, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, ordentlich zu kündigen, d.h. die Kündigungsfrist abzuwarten),
  2. es muss i.d.R. vorher eine Abmahnung erfolgt sein,
  3. die Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen, nachdem der Kündigende von dem Sachverhalt, aufgrund dessen gekündigt wird, Kenntnis erlangt hat und
  4. es darf kein milderes Mittel als die Kündigung zur Verfügung stehen.
Ein milderes Mittel sind etwa die ordentliche fristgemäße Kündigung, die Änderungskündigung, die Abmahnung oder die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.
Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung?
Eine fristlose Kündigung hat folgende Auswirkungen:
  • Verlust des Arbeitsplatzes von einem Tag auf den anderen,
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld,
  • Probleme bei zukünftigen Bewerbungen.
Was kann ich bei einer fristlosen Kündigung tun?
Sie können eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erheben, mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder um mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können über eine Aufhebung des Beschäftigungsverhältnis zu bestimmten Konditionen.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben?
 Um eine Kündigungsschutzklage zu erhebn, haben Sie 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung (Karenzfrist).
Was passiert, wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhebe?
Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben gilt die Kündigung als wirksam. Dies hat zur Folge, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden können, mit Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr erhalten und ggfs. Ansprüche verlieren:
  • weiteren Lohn,
  • teilweise Urlaubsansprüche,
  • ggfs. Sonderzahlungen.
Insbesondere aber ist es wahrscheinlich, dass Sie eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und Sie können nicht mit dem Arbeitgeber verhandeln über ihre Ansprüche, etwa auch über ein gutes Arbeitszeugnis.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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