Kanzlei Benjamin Reimold
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Kündigungsschutzklage

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Was ist eine Kündigungsschutzklage?
Mit der Kündigungsschutzklage wendet man sich gegen eine Kündigung mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder um mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können über eine Aufhebung des Beschäftigungsverhältnis zu bestimmten Konditionen.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben?
 Um eine Kündigungsschutzklage zu erhebn, haben Sie 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung (Karenzfrist).
Was passiert, wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhebe?
 Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben gilt die Kündigung als wirksam. Dies hat zur Folge, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden können, mit Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr erhalten und ggfs. Ansprüche verlieren:
  • weiteren Lohn,
  • teilweise Urlaubsansprüche,
  • ggfs. Sonderzahlungen.
Insbesondere aber ist die Gefahr groß, dass Sie eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und Sie können nicht mit dem Arbeitgeber verhandeln über ihre Ansprüche, etwa auch über ein gutes Arbeitszeugnis.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
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