Kanzlei Benjamin Reimold Spezialisten im Kündigungsrecht
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Betriebsbedingte Kündigung
Betriebsbedingte Kündigung
Was ist eine Betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn eine Weiterbeschäftigung durch betriebliche Erfordernisse
nicht mehr möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist?
Für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
A. Im Kleinbetrieb
(bis zu 10 Mitarbeiter) und bei einer Kündigung während der Probezeit
(i.d.R. den ersten 6 Monaten):
Es muss lediglich ein nachvollziehbares betriebliches Erfordernis
vorliegen.
B. In allen anderen Fällen:
Es muss ein betriebliches Erfordernis
zur Kündigung bestehen (etwa Betriebsschließung, Insolvenz, Auslagerung, Umstrukturierung),
das betriebliche Erfordernis muss dringend
sein, d.h, es darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestehen,
das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung muss das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegen (Interessenabwägung),
es muss eine Sozialauswahl
stattfinden (Prüfung, welche Arbeitnehmer "schützenswert" infolge Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und familiärer Situation) und
der Betriebsrat
muss zuvor ordnungsgemäß angehört worden sein.
Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist die betriebliche Kündigung wirksam.
Welche Frist muss bei einer betriebsbedingte Kündigung eingehalten werden?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung richtet sich die Frist nach der Betriebszugehörigkeit. Es gilt:
bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren
eine Kündigungsfrist von 1 Monaten,
bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren
eine Kündigungsfrist von 2 Monaten,
bei einer Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren
eine Kündigungsfrist von 3 Monaten,
bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren
eine Kündigungsfrist von 4 Monaten,
bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren
eine Kündigungsfrist von 5 Monaten,
bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren
eine Kündigungsfrist von 6 Monaten,
bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren
eine Kündigungsfrist von 7 Monaten,
zum Ende
eines Kalendermonats.
Im Arbeitsvertrag
oder im Tarifvertrag
können abweichende
Fristen vereinbart sein.
Eine falsche Frist macht die Kündigung nicht
unwirksam. Sie wirkt dann zum richtigen Zeitpunkt.
Was kann ich bei einer betriebsbedingten Kündigung tun?
Sie können eine Kündigungsschutzklage
gegen die Kündigung erheben, mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung
oder um mit dem Arbeitgeber verhandeln
zu können über eine Aufhebung des Beschäftigungsverhältnis zu bestimmten Konditionen.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben?
Um eine Kündigungsschutzklage zu erhebn, haben Sie 3 Wochen
Zeit ab Zugang der Kündigung (Karenzfrist).
Was passiert, wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhebe?
Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben gilt die Kündigung
als wirksam. Dies hat zur Folge, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden können, mit Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr
erhalten und ggfs. Ansprüche verlieren:
weiteren Lohn,
teilweise Urlaubsansprüche,
ggfs. Sonderzahlungen.
Insbesondere aber ist die Gefahr groß, dass Sie eine 3-monatige Sperre
beim Arbeitslosengeld
von der Agentur für Arbeit erhalten und Sie können nicht mit dem Arbeitgeber verhandeln
über ihre Ansprüche, etwa auch über ein gutes Arbeitszeugnis.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.