Kanzlei Benjamin Reimold
Spezialisten im Kündigungsrecht
Kostenlose Erstinfo *

Betriebsbedingte Kündigung

    Betriebsbedingte Kündigung
Was ist eine Betriebsbedingte Kündigung?
Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt, wenn eine Weiterbeschäftigung durch betriebliche Erfordernisse nicht mehr möglich ist.
Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit eine betriebsbedingte Kündigung wirksam ist?
Für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

A. Im Kleinbetrieb (bis zu 10 Mitarbeiter) und bei einer Kündigung während der Probezeit (i.d.R. den ersten 6 Monaten):
  1. Es muss lediglich ein nachvollziehbares betriebliches Erfordernis vorliegen. 
B. In allen anderen Fällen:
  1. Es muss ein betriebliches Erfordernis zur Kündigung bestehen (etwa Betriebsschließung, Insolvenz, Auslagerung, Umstrukturierung),
  2. das betriebliche Erfordernis muss dringend sein, d.h, es darf keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit bestehen,
  3. das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung muss das Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses überwiegen (Interessenabwägung),
  4. es muss eine Sozialauswahl stattfinden (Prüfung, welche Arbeitnehmer "schützenswert" infolge Betriebszugehörigkeit, Lebensalter und familiärer Situation) und
  5. der Betriebsrat muss zuvor ordnungsgemäß angehört worden sein.
Nur wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist die betriebliche Kündigung wirksam.
Welche Frist muss bei einer betriebsbedingte Kündigung eingehalten werden?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung richtet sich die Frist nach der Betriebszugehörigkeit. Es gilt:
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 Jahren eine Kündigungsfrist von 1 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 8 Jahren eine Kündigungsfrist von 3 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren eine Kündigungsfrist von 4 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 12 Jahren eine Kündigungsfrist von 5 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren eine Kündigungsfrist von 6 Monaten,
  • bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren eine Kündigungsfrist von 7 Monaten,
zum Ende eines Kalendermonats.

Im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag können abweichende Fristen vereinbart sein.

Eine falsche Frist macht die Kündigung nicht unwirksam. Sie wirkt dann zum richtigen Zeitpunkt.
Was kann ich bei einer betriebsbedingten Kündigung tun?
Sie können eine Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung erheben, mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung oder um mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können über eine Aufhebung des Beschäftigungsverhältnis zu bestimmten Konditionen.
Wie lange habe ich Zeit, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben?
 Um eine Kündigungsschutzklage zu erhebn, haben Sie 3 Wochen Zeit ab Zugang der Kündigung (Karenzfrist).
Was passiert, wenn ich keine Kündigungsschutzklage erhebe?
Wenn Sie keine Kündigungsschutzklage erheben gilt die Kündigung als wirksam. Dies hat zur Folge, dass sie nicht weiterbeschäftigt werden können, mit Ablauf der Kündigungsfrist keinen Lohn mehr erhalten und ggfs. Ansprüche verlieren:
  • weiteren Lohn,
  • teilweise Urlaubsansprüche,
  • ggfs. Sonderzahlungen.
Insbesondere aber ist die Gefahr groß, dass Sie eine 3-monatige Sperre beim Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit erhalten und Sie können nicht mit dem Arbeitgeber verhandeln über ihre Ansprüche, etwa auch über ein gutes Arbeitszeugnis.
Wir kennen ihre Situation aus der täglichen Praxis - und helfen Ihnen gerne weiter. - Anwalt. Arbeitsrecht. Worms.
Share by: