Schwangere und Schwerbehinderte genießen Sonderkündigungsschutz ... So weit so gut ... Aber
wenn es hart auf hart kommt, kann auch
eine Schwangere bei betrieblichen Kündigungen
in die Sozialauswahl einbezogen werden.
Nicht so der Sonderbeauftragte
,
etwa für Abfallentsorgung
(vorausgesetzt, die Sonderaufgabe ist
vertraglich festgehalten; BAG Az. 2 AZR 633/07).
Wie ist ihre Meinung?