Ein Fristvertrag nach dem anderen - das ist im Berufsleben verboten, klar. Aber gilt das auch für
Fußballer - die bisweilen Millionengehälter verdienen?
Warum eigentlich nicht, dachte sich der Torwart Heinz Müller, als er im vergangenen Jahr gegen seine Vertragsbefristung beim FSV Mainz 05 klagte. Und zwar zunächst einmal mit Erfolg. Allerdings geht der Fall in wenigen Tagen in die nächste Runde: Am 17. Februar beginnt das Berufungsverfahren, das nicht nur Mainzer Fußballer mit Spannung beobachten.
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