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Blog Post

Kann es sein, dass Schwangere und Schwerbehinderte weniger vor einer Kündigung geschützt sind als Sonderbeauftragte?

  • von Rechtsanwalt Benjamin Reimold
  • 07 Feb., 2019

Ja das kann es - auch wenn man über den Sinn streiten kann.

Schwangere und Schwerbehinderte genießen Sonderkündigungsschutz ... So weit so gut ... Aber
wenn es hart auf hart kommt, kann auch
eine Schwangere bei betrieblichen Kündigungen
in die Sozialauswahl einbezogen werden.
Nicht so der Sonderbeauftragte,
etwa für Abfallentsorgung
(vorausgesetzt, die Sonderaufgabe ist
vertraglich festgehalten; BAG Az. 2 AZR 633/07).
Wie ist ihre Meinung?

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